Einwilligung für die Nutzungsmessung im Wowasist-Widget

Anleitung für Gastgeber, die das Widget auf ihrer Website einbinden. Keine Rechtsberatung — für Ihre eigene Datenschutzerklärung und Ihr Einwilligungswerkzeug sind Sie verantwortlich.

Das Wichtigste in drei Sätzen

So melden Sie die Einwilligung

Weg 1 — Attribut, wenn Ihr Einwilligungswerkzeug Inhalte erst nach Zustimmung einsetzt oder Attribute setzen kann:

<wowasist-widget api-key="gev_…" api-url="https://app.wowasist.com"
                 data-wowasist-consent="granted"></wowasist-widget>

Jeder andere Wert oder ein fehlendes Attribut heißt: keine Messung. Ändert Ihr Werkzeug das Attribut später (etwa auf denied), hört das Widget sofort auf.

Weg 2 — Skript, aus dem Rückruf Ihres Einwilligungswerkzeugs. Gilt für alle Widgets der Seite und hat Vorrang vor dem Attribut:

window.Wowasist.setConsent({ messung: true });   // Gast stimmt zu
window.Wowasist.setConsent({ messung: false });  // Gast widerruft

Läuft Ihr Werkzeug, bevor das Widget-Skript geladen ist, legen Sie die Wahl vorab ab; das Widget übernimmt sie beim Laden:

window.Wowasist = { consent: { messung: true } };

Was gemessen wird — nur mit Einwilligung

WasWelche Veranstaltungen im Widget angezeigt, angeklickt oder gemerkt wurden; dazu eine zufällige Kennung, die nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite besteht und beim Schließen oder Neuladen verloren ist.
Was nichtKeine IP-Adresse, kein Browsertyp (auch nicht als Hash), kein Cookie, keine dauerhafte Kennung.
WozuDie Auswahl der Veranstaltungen verbessern — für Ihr Haus und in einem gemeinsamen Empfehlungsmodell aller Häuser.
EmpfängerNur Wowasist (Peter Behninger, Dinkelsbühl). Server bei der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Helsinki, Finnland (EU). Keine Weitergabe an Dritte.
Speicherdauer24 Monate, danach automatisch gelöscht.
RechtsgrundlageEinwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG.

Was ohne Einwilligung gespeichert wird

Nur die Merkliste: Tippt ein Gast auf „Merken“, legt das Widget die Kennungen der gemerkten Veranstaltungen im Local-Storage seines Browsers ab, damit er sie beim nächsten Besuch wiederfindet. Das ist ein vom Gast ausdrücklich gewünschter Dienst (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) und braucht keine Einwilligung. Die Liste verlässt den Browser nicht. Ohne Einwilligung wird auch das Merken nicht an uns gemeldet.

Das Widget lädt alle Inhalte — Daten, Bilder, Schriften — ausschließlich von app.wowasist.com, nie von Dritten.

Vorschlag für die Kategorie in Ihrem Einwilligungswerkzeug

Veranstaltungs-Widget: Nutzungsmessung (Wowasist)
Wenn Sie zustimmen, meldet das Veranstaltungs-Widget an Wowasist (Peter Behninger, Dinkelsbühl), welche Veranstaltungen angezeigt, angeklickt oder gemerkt wurden, um die Auswahl zu verbessern. Dabei wird eine zufällige Kennung verwendet, die nur bis zum Schließen der Seite besteht; IP-Adresse und Cookies werden nicht verwendet. Server in der EU, Speicherdauer 24 Monate. Für diese Messung sind wir und Wowasist gemeinsam verantwortlich. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit hier widerrufen.

Gemeinsame Verantwortung

Für die Nutzungsmessung über Ihr Widget sind Sie und wir gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die Vereinbarung dazu ruht, solange Sie keine Einwilligung einholen und an das Widget melden. Wer welche Pflicht erfüllt, steht in der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit; wie wir selbst die Daten verarbeiten, in unserer Datenschutzerklärung.