Nach Art. 26 DSGVO. Ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag — beide gehören zusammen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag allein würde unterstellen, wir verarbeiteten die Gästedaten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Das trifft nur zur Hälfte zu.
In Ihrem Auftrag — dort sind Sie Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter:
In unserem eigenen Interesse — dort sind wir selbst Verantwortlicher:
Wer Zweck und Mittel bestimmt, ist Verantwortlicher — unabhängig davon, was im Vertrag steht. Deshalb braucht es beides.
Gemeinsam festgelegt wird die Erhebung pseudonymer Interaktionsdaten von Gästen, die Ihr Widget, Ihre Kiosk-Ansicht oder die Gäste-App benutzen.
| Datum | Zweck |
|---|---|
| Pseudonyme Sitzungskennung | Wiedererkennung innerhalb einer Sitzung |
| Veranstaltungskennung | welche Veranstaltung angezeigt oder geklickt wurde |
| Art der Interaktion | Anzeige, Klick, Detailansicht, Stempel |
| Verweildauer | Stärke des Signals |
| Herkunft | Widget, Kiosk, App oder Dashboard |
Nicht erhoben werden IP-Adresse und Browsertyp — auch nicht als Hash. Die Sitzungskennung liegt im Local-Storage des Browsers, lebt 30 Tage und lässt sich durch Löschen der Websitedaten entfernen. Der serverseitige Ersatzwert wird täglich neu berechnet.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse beider Parteien an funktionierenden Empfehlungen. Für die freiwilligen Stempel in der Gäste-App zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. a.
| Pflicht | Wer |
|---|---|
| Information der Gäste auf Ihrer Website und in Ihrem Haus (Art. 13) | Sie — Textbaustein stellen wir bereit |
| Information über die Verarbeitung im Modell | Wir — in unserer Datenschutzerklärung |
| Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch | Wir — die Daten liegen bei uns |
| Technische Maßnahmen der Plattform | Wir |
| Technische Maßnahmen Ihrer Website und Ihres Bildschirms | Sie |
| Meldung einer Datenschutzverletzung der Plattform | Wir, mit Unterrichtung binnen 24 Stunden |
| Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten | jede Partei für sich |
Art. 26 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass das Wesentliche dieser Vereinbarung den betroffenen Personen zur Verfügung steht. Das geschieht durch diese Seite und durch den Textbaustein, den Sie in Ihre eigene Datenschutzerklärung übernehmen. Sie finden ihn im Dashboard neben der Widget-Einbindung.
Diese Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses. Danach werden die Ihnen zuzuordnenden Interaktionsdaten binnen 30 Tagen gelöscht.
Was bleibt, sind die bereits in das Modell eingeflossenen Gewichte. Sie lassen sich nicht einzelnen Sitzungen zuordnen und nicht zurückrechnen — ein trainiertes Modell enthält keine Kopie seiner Trainingsdaten, sondern Parameter. Ein Anspruch auf Neutraining des Modells besteht nicht.
Diese Vereinbarung kommt mit dem Anhaken bei der Anmeldung zustande. Gespeichert werden die zugestimmte Fassung und der Zeitpunkt.